Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Burgplatz 19, 47051 Duisburg
vertreten durch:
Stabsstelle für Wirtschafts-, Europa und Fördermittelangelegenheiten
Frau Romy Seifert
Bismarckplatz 1
47198 Duisburg
E-Mail: projektbuero-kohleausstieg@stadt-duisburg.de
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Duisburg
Stabsstelle Datenschutz (II-02)
Friedrich-Wilhelm-Straße 96, 47051 Duisburg
E-Mail: datenschutz@stadt-duisburg.de
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist erforderlich, um Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des 5-StandorteProgramms zu betreiben, sowie um über den Stand des Projektes informieren zu können. Erhoben werden folgende Daten: Internetdaten in Form von IP-Adressen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung der personen-bezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit § 3 Datenschutzgesetz NRW.
Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Die ggfls. erforderliche Weitergabe Ihrer Daten an zentrale Fachbereiche (z.B. Amt für Rechnungswesen, Rechnungsprüfungsamt oder Rechtsamt der Stadt Duisburg) erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.
Die Daten werden ausschließlich auf der Microsite des 5-StandorteProgramms im Rahmen der Stabsstelle für Wirtschafts-, Europa und Fördermittelangelegenheiten gespeichert.
Standard Cookies der Stadt Duisburg werden verwendet.
Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte bzw. die Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.
Ihre personenbezogenen Daten bleiben nach der Erhebung nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Im Anschluss und spätestens nach 2 Jahren (10.01.2025) werden die Daten gelöscht.
Archivierung der Daten:
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) sind in NRW grundsätzlich alle Behörden verpflichtet, ihre Unterlagen nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dem Archiv der Stadt Duisburg zur Übernahme anzubieten. Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW sind auch die Unterlagen anzubieten und zu übergeben, die personenbezogene Daten enthalten, die nach landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften gelöscht werden müssten oder gelöscht werden könnten, sofern die Speicherung der Daten nicht unzulässig war oder die Daten einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, werden wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DSGVO sowie den §§ 12 bis 14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen im Einzelfall erfüllt sind.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist erforderlich. Ohne Ihre Angabe in Form von IP Adresse kann online nicht über den Stand des Projektes informiert werden.
Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte zunächst an die Stabsstelle für Wirtschafts-, Europa und Fördermittelangelegenheiten oder an den behördlichen Daten-schutzbeauftragten der Stadt Duisburg.
Stand: 23.02.2023