5-StandorteProgramm

Das 5-StandorteProgramm

Investition in die Region

Am 03.07.2020 wurde vom Deutschen Bundestag der Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen. Einhergehen damit muss ein energiepolitischer und wirtschaftlicher Strukturwandel in den Regionen, die besonders betroffen sind.

Zur Unterstützung dieses Strukturwandels wurde das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen verabschiedet, welches Strukturhilfen in Höhe von bis zu 1,09 Milliarden Euro für die Transformation von Steinkohlekraftwerksstandorten bis 2038 bereitstellt.

In Nordrhein-Westfalen sind daraus für Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne sowie den Kreis Unna bis zu 662 Millionen Euro vorgesehen.

Unter Beachtung der Nachhaltigkeit sollen mit diesen Geldern Arbeitsplätze in der Region gesichert-, die regionale Wertschöpfung erhöht- und die regionale Wirtschaftsstruktur gestärkt werden – so auch hier in Duisburg.

Welche Projekte können gefördert werden?

Im Rahmen des 5-StandorteProgramms können Projekte aus den folgenden Handlungsfeldern gefördert werden:

Nachhaltige Flächenentwicklung

Zur Unterstützung von wirtschaftlichem Wachstum sind Gewerbe- und Industrieflächen notwendig, welche in der Metropole Ruhr ein rares Gut darstellen. Sie müssen vorrangig auf Brachflächen entstehen, welche jedoch Entwicklungshemmnisse bergen können. Im Rahmen des 5-StandorteProgramms sollen die entsprechenden Projektbüros beim Flächenscreening, sowie der Erarbeitung von Umnutzungspotenzialen unterstützen.

Neue Mobilität

Die Güter- und Personenmobilität der Zukunft birgt wichtige Chancen für Wirtschaftswachstum z.B. durch den Einsatz von neuen Technologien. Es sollen Konzepte entwickelt werden, die dabei helfen, dieses Potenzial auszuschöpfen und ein zukunftsfähiges Mobilitätssystem zu entwickeln.

Energie und Klimaschutz – integriert in die Wirtschaft

Der verbleibende industrielle Kern der Metropole Ruhr soll weltweit führend in den Bereichen Ressourceneffizienz und Digitalisierung werden. Die Region kann sich dabei, wie im technischen Umweltschutz, als Wegbereiter in Forschung und Entwicklung sowie neuen Produktionsverfahren etablieren. Die Projektbüros der fünf Standorte sollen Projekte aufgreifen, die hier anknüpfen und diese Zielsetzung unterstützen.

Weiterentwicklung des Innovationssystems

Nur durch hervorragende Innovationen in Breite und Spitze der Wirtschaft können neue und bestehende Innovationsnetze geschaffen und erhalten werden. Die regionale Wirtschaft soll durch die Anwendung leistungsfähiger Forschung und Entwicklung gestärkt werden.

Wertschöpfungskette Bildung

Die fünf Standorte stehen vor der Herausforderung, das regionale Bildungssystem für eine postfossile und digitale Wirtschaft zu optimieren.

5-StandorteProgramm

Wie funktionieren Vergabe und Verteilung der Strukturhilfen?

Mehr zum Projektbüro 5-StandorteProgramm

Für die Vergabe und die Verteilung der Strukturhilfen hat das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen ein Projektbüro 5-StandorteProgramm bei der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) eingerichtet. Dieses soll gewährleisten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel an kohärente, auf die fünf Standorte passenden Projekte fließen.

Neben dem Projektbüro bei der BMR und dem Landeswirtschaftsministerium sind auch der Strukturstärkungsrat und der Strategische Beirat wichtige Mitspieler im 5-StandorteProgramm, da hier weitere politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Akteure am Auswahlprozess beteiligt werden.